ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ARBEITSVERMITTLUNG

1)  Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Sigma Med GmbH im Rahmen der Arbeitsvermittlung. Diese AGB gelten nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern ausdrücklich auch für sämtliche weiteren Geschäfte, wie insbesondere Folge- und Zusatzaufträge. Die Sigma Med GmbH erklärt, sämtliche Verträge und Vereinbarungen in diesen Geschäftsbereichen nur auf Grund dieser AGB abschließen zu wollen. Allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht Bestimmungen dieser AGB widersprechen. Nicht widersprechende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen. In Rahmen- oder Einzelvereinbarungen getroffene Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen. 

2.) Vertragsabschluss 

Angebote der Sigma Med GmbH sind freibleibend. Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung des Angebotes oder durch durch Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. 

Erfolgt die Auftragserteilung durch den Kunden lediglich mündlich, wird von ihm der Vertragsinhalt laut telefonischem oder schriftlichem Angebot vollinhaltlich akzeptiert. 

3.) Leistungsumfang

Die Sigma Med GmbH vermittelt dem Kunden medizinisches Fachpersonal auf Grundlage des Arbeitsmarktförderungsgesetzes.  Die Sigma Med GmbH führt dabei eine ordnungsgemäße Prüfung des Kandidatenprofils auf Basis der vom Kunden vorgegebenen Anforderungsprofile durch und schlägt Kandidaten vor. Die Auswahl des / der Kandidaten obliegt dem Kunden. 

4.) Entgelt 

Die Höhe des an die Sigma Med GmbH zu leistenden Entgelts ergibt sich aus dem vom Kunden unterzeichneten Angebot oder der Auftragsbestätigung, und zwar unabhängig davon, ob der vermittelte Kandidat für eine geringere Anzahl an Wochenstunden oder zu einem geringeren Entgelt, wie im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben, eingestellt oder beschäftigt wird. 

Sollte der Kandidat in einem Durchrechnungszeitraum von einem Monat für eine höhere Anzahl an Wochenstunden, wie im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben, eingestellt bzw. beschäftigt werden, so etwa Überstunden und/oder Mehrstunden leisten, so ist die Sigma Med GmbH berechtigt, die vom Kandidaten tatsächlich erbrachten Stunden unter Berücksichtigung der vereinbarten Zuschläge gegenüber dem Kunden zu verrechnen. 

Werden Arbeitskräfte ohne vorhergehendes Angebot vermittelt, kann die Sigma Med GmbH ein angemessenes, branchenübliches Entgelt fordern.

Das Entgelt versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

Der Sigma Med GmbH steht bei Zustandekommen eines Dienst-, Werk- oder sonstigen Vertragsverhältnisses mit dem von der Sigma Med GmbH vermittelten Kandidaten oder mit dem ersten Tag der Tätigkeit des Kandidaten beim Kunden oder einem Dritten (in weiterer Folge „Dritter“) , sofern dieser mit dem Kunden verbunden ist, in dessen Einflussbereich steht oder sonst dem Kunden zurechenbar ist (z.B. Konzernunternehmen, verbundenes Unternehmen, Dritter, welcher Daten des Kandidaten vom Kunden erhalten hat) das vertraglich vereinbarte Entgelt zu.  

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das vereinbarte Entgelt 7 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet, zumindest aber 12 % p.a.

Das Entgelt ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn ein Vertrag zwischen dem Kunden oder einem Dritten und dem Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vermittlungsauftrages erfolgt. 

Wird die Rechnung der Sigma Med GmbH vom Kunden nicht binnen 10 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt diese hinsichtlich der darin verrechneten Höhe des Entgelts als genehmigt und anerkannt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Ansprüche gegen die Sigma Med GmbH mit dem vereinbarten Entgelt der Sigma Med GmbH aufzurechnen bzw. gegenzurechnen, es sei denn die Ansprüche des Kunden wurden gerichtlich festgestellt oder von der Sigma Med GmbH schriftlich anerkannt. 

5.) Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Sigma Med GmbH unverüglich nach Unterzeichnung bzw. Zustandekommen des Vertrages mit dem Kandidaten zu verständigen und eine Kopie des mit dem Kandidaten abgeschlossenen Vertrages an die Sigma Med GmbH bei sonstiger Schadenersatzpflicht zu übermitteln. 

6) Haftung 

Die Sigma Med GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von den Kandidaten erteilten Auskünften und Informationen, insbesondere für die Richtigkeit von Zeugnissen oder Dienstzeugnissen.

Die Sigma Med GmbH haftet nicht für die getroffene Auswahl des Kunden, für Qualifikationen, Kompetenzen, Eignung, einen bestimmten Arbeitserfolg sowie das Vorliegen von arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen. 

Der Kunde hat im Rahmen seiner Auswahlentscheidung die Eignung des Kandidaten für seine Bedürfnisse zu prüfen. 

Die Sigma Med GmbH haftet nicht für allfällige durch den Kandidaten dem Kunden oder Dritten zugefügte Schäden. Die Sigma Med GmbH trifft keinerlei Haftung für allenfalls entstehende Schadenersatzansprüche aufgrund oder anlässlich der Arbeitsausführungen des Kandidaten, soweit keine anders lautenden zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. 

Generell ist die Haftung der Sigma Med GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Personenschäden. 

Ansprüche gegen die Sigma Med GmbH können nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens innerhalb von drei Jahren nach Übermittlung der Kandidatenprofile oder Beendigung des Auftrags geltend gemacht werden. 

7.) Beendigung des Vertrages

Die Vertragspartner sind jederzeit berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu beenden.

8.) Allgemeines

Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung Österreichischen Rechts.

Erfüllungsort für die Überlassung und Zahlung ist der Firmensitz der Sigma Med GmbH, dies auch dann, wenn die Beschäftigung der überlassenen Arbeitskraft an einem anderen Ort erfolgt. 

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag ist das für Handelssachen zuständige Gericht in Wien. 

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bedingungen, sondern nur die betreffende Textpassage. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Überlassungsvertrages und der obsolet gewordenen Bestimmungen entspricht.